Betriebskonzept, Kapitel 4.3.3 Konsultation
Antragsteller:
KoSIT (AD)
Änderungsvorschlag:
Im Betriebskonzept Kapitel 4.3.3 Konsultation wird nicht eindeutig dargestellt, dass die Konsultation zum Zeitpunkt erfolgt, zu dem der interessierten Fachöffentlichkeit bereits ein Entwurf zur Kommentierung vorgelegt werden kann - denn Zweck der Konsultation ist es nicht, die Meinung z. B. der Hersteller zur Erweiterungsabsicht einzuholen, sondern Rückmeldungen zur Art der **Umsetzung der Erweiterung **zu erhalten. Insofern müsste dies im Prozess geändert werden.
Vorschlag: "Hierzu werden innerhalb eines definierten Zeitrahmens zu dem erstellten Entwurf der geplanten Erweiterung strukturierte Rückmeldungen eingeholt, die in die weitere Arbeit des Expertengremiums [...]".
Referenz
Betriebskonzept in der Fassung vom 26.03.2018
Kap. 4.3.3 Konsultation
Bewertung des Antrags
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
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Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben? -
Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er) -
Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?) -
Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?) -
Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?
Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?
Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien
Beschlüsse
Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben
Offene Aufgaben
Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:
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CR fertig zum Release?