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Betriebskonzept, Kapitel 4.3.3 Konsultation

Antragsteller:

KoSIT (AD)

Änderungsvorschlag:

Im Betriebskonzept Kapitel 4.3.3 Konsultation wird nicht eindeutig dargestellt, dass die Konsultation zum Zeitpunkt erfolgt, zu dem der interessierten Fachöffentlichkeit bereits ein Entwurf zur Kommentierung vorgelegt werden kann - denn Zweck der Konsultation ist es nicht, die Meinung z. B. der Hersteller zur Erweiterungsabsicht einzuholen, sondern Rückmeldungen zur Art der **Umsetzung der Erweiterung **zu erhalten. Insofern müsste dies im Prozess geändert werden.

Vorschlag: "Hierzu werden innerhalb eines definierten Zeitrahmens zu dem erstellten Entwurf der geplanten Erweiterung strukturierte Rückmeldungen eingeholt, die in die weitere Arbeit des Expertengremiums [...]".

Referenz

Betriebskonzept in der Fassung vom 26.03.2018

Kap. 4.3.3 Konsultation

Bewertung des Antrags

WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!

  • Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben?
  • Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er)
  • Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?)
  • Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?)
  • Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?

Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?

Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien

Beschlüsse

Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben

Offene Aufgaben

Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:

  • CR fertig zum Release?
Edited by Lars
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