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Berechnung der Prüfziffer zur Leitweg-ID: neue Empfehlung hinsichtlich Bindestrich

Antragsteller (Pflicht):

KoSIT

Problemstellung (Pflicht):

Die Berechnung der Prüfsumme für die Leitweg-ID basiert auf Buchstaben und Ziffern und ignoriert die Bindestrichte welche zur Trennung von Grob- und Feinadressierung dienen. Tippfehler zwischen der letzten Stelle der Grobadressierung und der ersten Stelle der Feinadressierung können daher nicht erkannt werden, hier beispielhaft anhand der Leitweg-ID aus der Spezifikation:

  • 04011000-1234512345
  • 040110001-234512345

Diese Leitweg-IDs haben die gleiche Prüfsumme.

Änderungsvorschlag (optional):

Um diese Art von Tippfehlern zu vermeiden wird empfohlen, die Feinadressierung der Leitweg-ID mit einem Buchstaben beginnen zu lassen.

Referenz (Pflicht):

Leitweg-ID 2.0.0

Bewertung des Antrags

WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!

  • Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben?
  • Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er)
  • Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?)
  • Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?)
  • Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?

Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?

Leitweg-ID 2.0.0

Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien

EG Sitzung am 29./30.10.2019 Erfurt

Eine Berücksichtigung des Bindestrichts in die Leitweg-ID würde bedeuten, dass das Verfahren gegen die ISO/IEC 7064:2003 verstößt, da hier ein Bindestricht nicht berücksichtigt wird. Zudem würde dies zu einer Neuberechnung der Prüfsummen aller bereits vergebenen Leitweg-ID führen. Letztlich müssten alle bereits vergebenen Leitweg-ID neu kommuniziert werden.

Dem gegenüber steht nur ein kleiner Gewinn an Fehlervermeidung, zumal Rechnungen mit derart ähnlichen Leitweg-IDs vermutlich in ähnlichen Rechnungseingängen landen.

Beschlüsse

EG Sitzung am 29./30.10.2019 Erfurt

Das EG erkennt die Problematik an, nimmt aber auch die geringe Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkungen wahr. Daher soll in die Spezifikation zur Leitweg-ID eine Empfehlung aufgenommen werden, dass die Feinadressierung mit einem Buchstaben beginnen soll. In der Grobadressierung sind Buchstaben nicht erlaubt, sodass es hier nicht mehr zu derartigen Tippfehlern kommen kann.

Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben

Änderungsvorschlag:

Ergänzung Kap. 2.3, zweiter Absatz:

Da der Bindestrich nicht in die Prüfziffernberechnung einbezogen wird (siehe Kap. 2.4), können Eingabefehler, die in der falschen Positionierung des Bindestrichs zwischen der letzten Stelle der Grobadressierung und der ersten Stelle der Feinadressierung bestehen, nicht optimal erkannt werden. Zur Verbesserung wird daher empfohlen, die Feinadressierung mit einem Buchstaben beginnen zu lassen.

Offene Aufgaben

Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:

  • CR fertig zum Release?
Edited by Lars
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