Eindeutige Identifikation von rechnungsbegründenden Unterlagen
Antragsteller (Pflicht):
Expertengremium XRechnung
Problemstellung (Pflicht):
Identisch benannte rechnungsbegründende Unterlagen (bspw. 3x Anlage.pdf) führen zu mehreren Problemen, insbesondere hinsichtlich der eindeutigen Referenzierung und der technischen Handhabbarkeit.
Änderungsvorschlag (optional):
Identisch benannte rechnungsbegründende Unterlagen sollen unterbunden werden, bspw. durch eine neue zusätzliche nationale Geschäftsregel.
Referenz (Pflicht):
v1.2.2
Bewertung des Antrags
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
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Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben? -
Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er) -
Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?) -
Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?) -
Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?
Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?
Spezifikation, Validatorkonfiguration
Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien
Beschlüsse
Februar-EG
EG spricht sich in der Februar-Sitzung dafür aus, zum Sommerrelease eindeutige Dateinamen mindestens als Soll-Regel, idealerweise aber als Muss-Regel zu verlangen. Über Muss-Regel hat der Steuerungskreis zu entscheiden.
SK
Der Steuerungskreis hat im Umlaufverfahren zur Umsetzung als Muss-Regel entschieden.
Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben
Eindeutigkeit von rechnungsbegründenden Unterlagen
Der einführende Text der BG-24 wird im zweiten Absatz ergänzt um:
Dateinamen rechnungsbegründender Unterlagen müssen innerhalb einer Rechnung eindeutig sein (nicht case-sensitiv). Die Dateinamenserweiterung (extension), in der meist der Typ der Datei angegeben wird, ist dabei Teil des Dateinamens und wird bei der Bestimmung der Eindeutigkeit einbezogen.
Eindeutigkeit der angehängten rechnungsbegründenden Unterlagen
Die Beschreibung von BT-125 wird im Feld Attached document/Attached document Filename wie folgt abgeändert:
Der Dateiname des angehängten Dokumentes. Der Dateiname des angehängten Dokuments muss innerhalb einer Rechnung eindeutig sein (nicht case-sensitiv). Die Dateinamenserweiterung (extension), in der meist der Typ der Datei angegeben wird, ist dabei Teil des Dateinamens und wird bei der Bestimmung der Eindeutigkeit einbezogen.
Eine neue BR lautet:
Die in einer eingereichten Rechnung angehängten Dokumente in BG-24 ADDITIONAL SUPPORTING DOCUMENTS müssen im Element "Attached document/Attached document Filename" BT-125 einen eindeutigen Dateinamen haben (nicht case-sensitiv).
Offene Aufgaben
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Umsetzung der Textänderungen @lars.roelker-denker -
Technische Umsetzung @renzo.kottmann
Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:
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CR fertig zum Release?