Präzisierung des Umgangs mit Zahlungsmittel in XRechnung
Antragsteller (Pflicht):
KoSIT
Problemstellung (Pflicht):
Die Verwaltung soll sich darauf verlassen könenn, dass bei Überweisung, Kartenzahlung oder Lastschrift zuverlässig ausschließlich die Angaben in den jeweils relevanten BG-17, 18 oder 19 befüllt sind. Dazu dient die nationale Geschäftsregel BR-DE-13.
Nicht alle Zahlungsmittel ziehen einen Mittelfluss nach sich und brauchen die Angaben. Die Wahl des Zahlungsmittels aus der UNTDID 4461 ist in Norm und Spezifikation nicht eingeschränkt. Die von der bestehenden Regel BR-DE-13 verlangte Befüllung genau eines der BT-17, 18 und 19 schränkt die Verwendbarkeit der XRechnung daher (ungewollt) ein.
Die Anforderungen zur Befüllung von BG-17, 18 und 19 sind bereits in der Spezifikation formuliert:
- BG-17: Eine Gruppe von Informationselementen, die Informationen über das Bankkonto geben, auf das die Überweisung zu leisten ist. Die Gruppe ist alternativ zu „PAYMENT CARD INFORMATION“ (BG-18) oder zu „DIRECT DEBIT“ (BG-19) anzugeben, wenn eine Zahlung per Überweisung erfolgen soll.
- BG-18: Eine Gruppe von Informationselementen, die Informationen über die für die Zahlung genutzte Karte liefern. Die Gruppe ist alternativ zu „DIRECT DEBIT“ (BG-19) (Lastschrift mit Vorliegen einer Mandatsreferenz) oder zu „CREDIT TRANSFER“ (BG-17) (Überweisung) anzugeben, wenn eine Zahlung per Zahlungskarte/Kreditkarte erfolgte.
- BG-19: Eine Gruppe von Informationselementen, die spezifische Informationen über die vorgesehene Lastschrift geben. Die Gruppe istalternativ zu „CREDIT TRANSFER“ (BG-17) oder zu „PAYMENT CARD INFORMATION“ (BG-18) anzugeben, wenn ein Mandat erteilt wurde und der Rechnungsbetrag per Lastschrift beglichen werden soll.
Aber BR-DE-13 prüft diese Bedingungen nicht ab.
Änderungsvorschlag (optional):
Um die obige Anforderung der Verwaltung abzudecken, sollen Regeln formuliert werden, die sicherstellen, dass bei Überweisung, Kartenzahlung oder Lastschrift die jeweils relevante BG-17, 18 oder 19 übermittelt wird.
Referenz (Pflicht):
XRechnung 2.0.1
Bewertung des Antrags
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
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Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben? -
Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er) -
Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?) -
Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?) -
Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?
Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien
Thema für die 08. EG Sitzung (26.02. & 04.03.)
Beschlüsse
Beschluss der 08. EG Sitzung vom 04.03.
Da die Angabe der BG-17, 18 oder 19 nur erfolgen muss, wenn bestimmte Zahlungsmittel ausgewählt wurden, wird BT-81 paymentmeanstype codefür die Formulierung der Bedingung, unter der die jeweilige Regel gilt, herangezogen:
- Wenn BT-81 payment means type code einen Schlüssel für Überweisungen enthält (30, 49, 58, 59), muss BG-17 credittransferübermittelt werden. BG-18 und BG-19 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
- Wenn BT-81 payment means type code einen Schlüssel für Kartenzahlungen enthält (48, 54, 55), muss genau BG-18 paymentcardinformationübermittelt werden. BG-17 und BG-19 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
- Wenn BT-81 payment means type code einen Schlüssel für Lastschriften enthält (31), muss genau BG-19 directdebitübermittelt werden. BG-17 und BG-18 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
In der Beschreibung der BG-17, 18 und 19 werden die regelbezogenen Teile der Beschreibung gestrichen.
BR-DE-13 wird gestrichen.
Anmerkung: durch diese neue Formulierung werden Fehlermeldungen bei anderen Zahlungsmitteln, die NICHT in den neuen Regeln inkludiert sind, vermieden.
Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben
Neue Regeln sind:
BR-DE-23: Wenn „Payment means type code“ (BT-81) einen Schlüssel für Überweisungen enthält (30, 49, 58, 59), muss „CREDIT TRANSFER“ (BG-17) übermittelt werden. BG-18 und BG-19 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
BR-DE-24: Wenn „Payment means type code“ (BT-81) einen Schlüssel für Kartenzahlungen enthält (48, 54, 55), muss genau „PAYMENT CARD INFORMATION“ (BG-18) übermittelt werden. BG-17 und BG-19 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
BR-DE-25: Wenn „Payment means type code“ (BT-81) type code einen Schlüssel für Lastschriften enthält (31), muss genau „DIRECT DEBIT“ (BG-19) übermittelt werden. BG-17 und BG-18 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
Offene Aufgaben
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BR-DE-13 streichen -
Neue DE-BR-XX formulieren -
BG-Beschreibungen umformulieren
Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:
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CR fertig zum Release?