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Überarbeitung Beschreibung BT-86 wegen Korrektur BR-DE-23

Antragsteller (Pflicht):

KoSIT

Problemstellung (Pflicht):

Mit Aktualisierung von BR-DE-23 muss auch die Beschreibung von BT-86 angepasst werden, da es auch hier noch Codewerte 49 Direct Debit und 59 SEPA Direct Debit enthalten sind.

Änderungsvorschlag (optional):

Die Kennung des Konto führenden Kreditinstitutes. Diese ergibt sich bei Zahlungen im SEPA-Raum im Regelfall aus der IBAN.

Für alle Auslandszahlungen an Bankverbindungen,

  • außerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) benötigt. Dies wird durch Code 30 "Credit transfer (non-SEPA) in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet
  • innerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) nicht benötigt. Es reicht die Angabe der IBAN. Dies wird durch Code 58 "SCT" in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind Zahlungen an Bankverbindungen z. B. in San Marino, Monaco, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon: Hier ist die Angabe des BIC zwingend erforderlich

Referenz (Pflicht):

Spezifikation XRechnung 2.1.0

Bewertung des Antrags

WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!

  • Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben?
  • Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er)
  • Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?)
  • Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?)
  • Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?

Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?

Spezifikation XRechnung 2.1.0

Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien

Beschlüsse

EG wurde per Mail informiert und wird in der nächsten EG-Sitzung umfassend informiert

Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben

Payment service provider identifier BT-86 Identifier 0..1 20
 
Die Kennung des Konto führenden Kreditinstitutes. Diese Kennung ergibt sich bei Zahlungen im SEPA-Raum im Regelfall aus der IBAN.
 
Für alle Auslandszahlungen,
• außerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) benötigt. Dies wird durch Code 30 "Credit transfer (non-SEPA) in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet.
• innerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) nicht benötigt. Es reicht die Angabe der IBAN. Dies wird durch Code 58 "SCT" in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind Zahlungen an Bankverbindungen z. B. in San Marino, Monaco, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon: Hier ist die  Angabe des BIC zwingend erforderlich.

Offene Aufgaben

  • Umformulierung BT-86
  • QS

Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:

  • CR fertig zum Release?
Edited by Lars
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