Überarbeitung Beschreibung BT-86 wegen Korrektur BR-DE-23
Antragsteller (Pflicht):
KoSIT
Problemstellung (Pflicht):
Mit Aktualisierung von BR-DE-23 muss auch die Beschreibung von BT-86 angepasst werden, da es auch hier noch Codewerte 49 Direct Debit und 59 SEPA Direct Debit enthalten sind.
Änderungsvorschlag (optional):
Die Kennung des Konto führenden Kreditinstitutes. Diese ergibt sich bei Zahlungen im SEPA-Raum im Regelfall aus der IBAN.
Für alle Auslandszahlungen an Bankverbindungen,
- außerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) benötigt. Dies wird durch Code 30 "Credit transfer (non-SEPA) in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet
- innerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) nicht benötigt. Es reicht die Angabe der IBAN. Dies wird durch Code 58 "SCT" in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind Zahlungen an Bankverbindungen z. B. in San Marino, Monaco, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon: Hier ist die Angabe des BIC zwingend erforderlich
Referenz (Pflicht):
Spezifikation XRechnung 2.1.0
Bewertung des Antrags
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
-
Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben? -
Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er) -
Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?) -
Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?) -
Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?
Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?
Spezifikation XRechnung 2.1.0
Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien
Beschlüsse
EG wurde per Mail informiert und wird in der nächsten EG-Sitzung umfassend informiert
Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben
Payment service provider identifier BT-86 Identifier 0..1 20
Die Kennung des Konto führenden Kreditinstitutes. Diese Kennung ergibt sich bei Zahlungen im SEPA-Raum im Regelfall aus der IBAN.
Für alle Auslandszahlungen,
• außerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) benötigt. Dies wird durch Code 30 "Credit transfer (non-SEPA) in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet.
• innerhalb des SEPA-Raumes wird der Bank Identifier Code (BIC) nicht benötigt. Es reicht die Angabe der IBAN. Dies wird durch Code 58 "SCT" in BT-81 „Payment means type code“ gekennzeichnet. Ausgenommen sind Zahlungen an Bankverbindungen z. B. in San Marino, Monaco, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon: Hier ist die Angabe des BIC zwingend erforderlich.
Offene Aufgaben
-
Umformulierung BT-86 -
QS
Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:
-
CR fertig zum Release?
Edited by Lars