Erweiterungsantrag des XRechnungs-Standards für die Bedürfnisse der Energiewirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellt der VKU im Namen seiner Mitgliedsunternehmen einen Antrag auf Erweiterung des XRechnungs-Standards um die Vorgaben an die Rechnungsstellung aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Standard abbilden zu können. Nach der E-Rechnungsverordnung müssen Behörden des Bundes ab dem 27.11.2018 elektronisch ausgestellte Rechnungen empfangen können. Ab dem 27.11.2020 sind dann auch Auftragnehmer verpflichtet gegenüber den Behörden die Rechnungen elektronisch auszustellen. Für die Übertragung der E-Rechnung ist der Standard XRechnung vorgesehen. Für Strom- und Gasrechnungen gelten die Vorgaben des § 40 Abs. 2 EnWG. Demnach sind Lieferanten gegenüber den Energieverbrauchern verpflichtet bestimmte Angaben in der Rechnung aufzuführen. Einige dieser Angaben sind im derzeitigen Standard jedoch bisher nicht vorgesehen. Im Folgenden sind diejenigen Vorgaben des § 40 Abs. 2 EnWG aufgelistet, welche im bisherigen XRechnungs-Standard nicht abgebildet werden können:
- die Vertragsdauer
- der nächstmögliche Kündigungstermin
- die Kündigungsfrist
- der zuständige Messstellenbetreiber
- die Codenummer des Netzbetreibers
- den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
- die Belastungen aus der Konzessionsabgabe sowie aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher
Wir beantragen hiermit eine Erweiterung des XRechnungs-Standards um die genannten Angaben. Für die Erweiterungen sollte nach Möglichkeit auf internationale Standards zurückgegriffen werden, um grenzüberschreitend tätige Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten. Für die genauen technischen Spezifikationen stehen wir Ihnen mit der Expertise unserer Mitgliedsunternehmen gerne zur Verfügung.
Update 2018-11-05
Vergleich mit der niederländischen Erweiterung "Energy eInvoice" ergab keine Überschneidungen mit den dort verwendeten Elementen und den gewünschten Vorgaben. Weitere energiespezifische Erweiterungen sind zum aktuellen Stand nicht in der Community-driven Registry of CIUS (Core Invoice Usage Specifications) and Extensions enthalten (https://ec.europa.eu/cefdigital/wiki/display/EINVCOMMUNITY/Community-driven+Registry+of+CIUS+%28Core+Invoice+Usage+Specifications%29+and+Extensions).
Update 2018-11-16/Telefonat mit dem VKU
Zunächst soll geprüft werden, ob eine Übermittlung der notwendigen Informationen über die rechnungsbegründenden Unterlagen ausreichend ist. Dazu wird der VKU die eigenen Juristen befragen und das Thema wird im EG ebenfalls thematisiert. Dazu sollen die Länder vorab ebenfalls eine juristische Rückmeldung ihrerseits einholen. Danach erfolgt eine weitere Abstimmung im Januar zwischen VKU und KoSIT zum weiteren Vorgehen.
Update 2019-01-25/Telefonat mit dem VKU, Abstimmung der Agenda
- TOP 1: Begrüßung (Einführung, Organisation, Vorstellung der Teilnehmer)
- TOP 2: Vorstellung der KoSIT und der XRechnung (Gremien, Arbeitsweise, Standard und begleitende Artefakte)
- TOP 3: Rechtliche Rahmenbedingungen ERechnung und §40 EnWG
- TOP 4: Problemaufriss XRechnung vs. Vorgaben des EnWG
- TOP 5: Diskussion Lösungsmöglichkeiten
- TOP 6: Weiteres Vorgehen
Bei Interesse können sich weitere EG-Mitglieder zur Teilnahme melden (wie im Protokoll des Dezember-EG bereits angekündigt).
Update nach CEN-Sitzung 02./03. April
- Nachkommastellenproblematik: nach genauerer Analyse des Standards und Rückfrage auf europäischer Ebene scheint das Problem bereits berücksichtigt worden sein. Es existiert der semantische Datentyp „Unit Price Amount“ (Kap. 12.10., S.59), dieser weist keine Beschränkung bzgl. der Nachkommastellen auf. Der „Unit Price Amount“ kann in der BG-29 „PRICE DETAILS“ verwendet werden und dann zur Berechnung der Einzelpositionen herangezogen werden.
- XML als zulässiges embedded-Format im Sinne von BT-125: Es wird auf europäischer Ebene ein Verfahren zu einem Addendum des EN16931 geben, wo die Aufnahme von XML beantragt werden kann.
Update nach EG-Sitzung Februar 2020
Als Anforderungen der Energiewirtschaft wurden benannt:
- Übermittlung der Pflichtangaben nach EnWG
- Übermittlung bereits geleisteter Zahlungen (vgl. #56 (closed))
- Übermittlung von Abschlagsplänen
Eine unstrukturierte Übermittlung in BG-1 und/oder BG-24 ist bereits jetzt möglich. Eine rechtskonforme Einreichung von elektronischen Rechnungen aus der Versorgungswirtschaft ist also möglich.
Es wurde jedoch zusätzlich festgestell, dass eine strukturierte Übermittlung für alle Beteiligten Vorteile bietet. Die notwendigen Informationen werden durch die KoSIT bereitgestellt.
Die Möglichkeit der strukturierten Übermittlung, bspw. in BG-24, soll mit den Beteiligten abgestimmt werden. Dies wird jedoch voerst nicht zu einer Änderung an der Spezifikation führen. Daher wird dieser Änderungsantrag an dieser Stelle geschlossen.
Offene Aufgaben
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Juristische Prüfung durch VKU -
Thema auf Agenda Dezember-EG setzen @lars.roelker-denker -
Prüfen, ob Erweiterung notwendig ist oder in XRechnung 1.1/1.2 umgesetzt werden kann @lars.roelker-denker -
Bericht für Februar-EG erstellen