Streichung der Übermittlung von Verzugszinsen im Rahmen der Skontodaten
Antragsteller (Pflicht):
Zentrales Finanzwesen des Bundes
Problemstellung (Pflicht):
Der Geschäftsprozess im Falle von Verzugszinsen unterscheidet sich grundlegend vom Prozess der Skontogewährung. Die zahlungspflichtende Stelle berechnet im Falle von Verzungszinsen diese nicht selbst. Die struktrurierte Übermittlung von Verzungszinsen ist daher nicht sinnvoll. Eine unstruktrierte Übermittlung in BT-20 ist weiterhin möglich.
Änderungsvorschlag (optional):
Streichung der Möglichkeit, Verzugszinsen struktruriert in BT-20 zu übermitteln
Referenz (Pflicht):
XRechnung 2.3.1
Bewertung des Antrags
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Kann der CR bearbeitet werden, d. h. sind z. B. die rechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben? -
Label für Priorität hinzugefügen! (Soll der CR bearbeitet werden? Wenn ja, welche Wichtigkeit hat er) -
Release Milestone hinzufügen! (Zu welchem Release soll er umgesetzt werden?) -
Ggf. Due Date hinzufügen! (Zu welchem Zeitpunkt muss er spätestens umgesetzt sein?) -
Label für Bearbeiter hinzufügen! (Ist eine Bearbeitung im Expertengremium erforderlich oder ist eine Umsetzung durch den Betreiber ausreichend?
Welche Komponenten des Standards sind betroffen ?
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
Dokumentation der Bearbeitung und Beschlüsse der Gremien
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
Beschlüsse
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- EG XRechnung beschließt am 04. Mai die Umsetzung
- Beschlussvorlage Nr.2 zu 04. Sitzung des SK XSE am 27./28.06.2023
- SK XSE beschließt am 27.06.2023 die Umsetzung
Umsetzung und Dokumentation der Vergabe von Aufgaben
WIRD DURCH DIE KOSIT BEARBEITET!
Offene Aufgaben
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Aufgabe 1 -
Aufgabe 2 ...
Finale Frage die als TODO zu beantworten ist:
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CR fertig zum Release?
Edited by Lars